Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an:
Katholisches Filmwerk GmbH
Ludwigstr. 33
60327 Frankfurt
e-mail: info@filmwerk.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen beispielsweise in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sofern das kfw die Versandkosten übernommen hat, sind paketversandfähige Waren auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Sie haben jedoch die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind (§ 312d Abs. 4, Nr. 2 BGB). Der Entsiegelung kommt die Ingebrauchnahme der Ware gleich, wenn Sie die Ware von uns nicht versiegelt erhalten haben.
Diese Lizenz berechtigt den Erwerber ausschließlich zur einmaligen nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung außerhalb von Kinotheaterbetrieben. Dabei sind das Außenwerbeverbot für Veranstaltungen mit Kinofilmen (s.u.) und die Regularien zum Veranstaltungseintritt (s.u.) zu beachten. Bei der Buchung von Einzelvorführgenehmigungen erfolgt kein Versand von DVD oder files. Der Erwerber dieser Lizenz ist verpflichtet, die gebuchte Filmvorführung ausschließlich mit rechtmäßig erworbenem Material (DVD zur privaten Nutzung/Stream eines VoD-Anbieters) durchzuführen.
Diese Lizenz berechtigt zur Nutzung des Mediums im Unterricht, in Schul- oder Gemeindeveranstaltungen sowie zur Vorbereitung solcher Veranstaltungen.
Diese Lizenz berechtigt zum Verleih und zur Übertragung der nichtgewerblichen öffentlichen Vorführrechte an Lehrkräfte, Schulen, sonstige Bildungseinrichtungen und Einrichtung der Jugendarbeit im satzungsgemäßen Zuständigkeitsbereiches des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich, die Entleiher auf die Punkte 4. und 5. der AGB sowie auf das Außenwerbeverbot und die Eintrittspreisgrenzen aufmerksam zu machen.
Die beim kfw erworbenen Vorführlizenzen berechtigen nicht zur Durchführung von Open-Air-Veranstaltungen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Mitarbeiter des kfw.
Für nichtgewerbliche Vorführungen von Filmen, die eine Kinoauswertung erfahren oder erfahren haben, darf nicht öffentlich geworben werden. Insbesondere ist eine Titelnennung in Zeitung oder Internet untersagt. Diese Bestimmung schützt gewerbliche Kinobetreiber vor unbotmäßigem Wettbewerb durch nichtgewerbliche Veranstalter.
Eine Erhebung von Eintritt für nichtgewerbliche Filmveranstaltungen ist lediglich im engen Rahmen der Kostendeckung erlaubt. Veranstaltungen, die auf Gewinn hin ausgerichtet sind, können nicht lizenziert werden. Ebenso müssen sich Veranstalter, deren Satzungszweck eine Gewinnerzielungsabsicht ausweist, direkt an die Lizenzgeber (Filmverleiher) wenden. Nichtgewerbliche Filmvorführungen sind von der FFA-Abgabe zwar befreit, die Zuschauerzahlen sind jedoch meldepflichtig.
Eine Missachtung dieser Bestimmungen kann zum Entzug der Vorführerlaubnis durch den lizenzgebenden Filmverleih führen.
Im unwahrscheinlichen Fall, dass der Inhaber des jeweiligen Urheberrechts (i.d.R. der Kinoverleiher) kfw die Berechtigung für die Einräumung eines einfachen Filmvorführungsrechts an einem bestimmten Titel ohne Verschulden von kfw entzieht, nachdem dem Kunden durch Abschluss eines entsprechenden Einzelvertrages ein einfaches Filmvorführungsrecht eingeräumt worden ist, ist kfw berechtigt, von dem jeweiligen Lizenzvertrag wieder zurückzutreten.
Sofern der Inhaber des jeweiligen Urheberrechts ernsthafte Zweifel daran äußert, dass die Filmvorführung durch den Kunden eine nichtgewerbliche Filmvorführung im Sinne dieser Nutzungsbedingungen darstellt und zu diesem Zeitpunkt dem Kunden durch Abschluss eines entsprechenden Einzelvertrages bereits ein einfaches Filmvorführungsrecht eingeräumt wurde, ist kfw berechtigt, von dem jeweiligen Lizenzvertrag wieder zurückzutreten.
Im Falle des Rücktritts ist kfw nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Etwaige für diesen Titel bereits entrichtete Lizenzgebühren sind dem Kunden pro rata temporis zurückzuerstatten.
Katholisches Filmwerk GmbH
Ludwigstrasse.33
60327 Frankfurt a. M.
Tel. 069/ 971436-0
info@filmwerk.de