KOL (KreisOnlineLizenz):
Neu ist der Festpreis für Kreislizenzen inklusive der online-Nutzung für geschlossene Benutzergruppen. Er berechtigt zur Nutzung des Mediums in Ihrem Landkreis auf dem traditionellen Verleihweg wie auch über die länderspezifischen Onlinedistributionsmodelle (SESAM, EDMOND etc.), unabhängig von der Anzahl der versorgten Schulen. Zug um Zug stehen dabei unsere Filme über den Antares-Server für Ihre Online-Nutzung zur Verfügung.
V+Ö (Medienzentrenlizenz):
Medien mit dem Recht zum Verleih und zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung für Medienzentren, Bildstellen, konfessionelle Medienzentralen, Mediotheken eines Dekanats oder Kirchenkreises, Religionspädagogische Ämter oder Intitute bzw. Mediotheken eines universitären Fachbereichs
Ö (Schullizenz):
Medien mit dem Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung, ohne Verleihrecht für Lehrerinnen und Lehrer, Schulen, Pfarrgemeinden, Akademien, Referentinnen und Referenten
Wir liefern unsere Filme i.d.R. als DVD mit entsprechendem Begleitmaterial auf der DVD-ROM-Ebene der Scheiben und in beiliegender Printversion aus. Dabei bieten wir zwei Varianten:
Gegen geringen Aufpreis stehen Ihnen die allermeisten Spielfilme auch als DVD BluRay zur Verfügung.
Für Ihre Online-Distribution hinterlegen wir derzeit unsere Titel auf dem Antares-Server in den entsprechenden Formaten für Sie.
Davon abweichende Sonderformate können Sie gerne bei uns anfragen.
Lizenzzeitbegrenzungen bei Spielfilmen sind ärgerlich. Das wissen wir. Die Aufnahme in Ihren Verleihkatalog, die Schulempfehlung, der Flüstertipp in der Lehrerschaft; all das braucht seine Zeit, bis ein Film im Verleih so richtig brummt. Andererseits ist das Vorführrecht ein eigenständiges Urheberrecht, das die Filmverleiher in den meisten Fällen nur zeitlich begrenzt auswerten dürfen. Finden Nutzungen danach statt, sind sie nicht rechtens. Als eher unscheinbares Glied in der Verwertungskette von Spielfilmen rangiert die nichtgewerbliche Auswertung leider weit hinten. Die pace machen Kino, TV und DVD. Aus diesem Grund haben wir “Nichtgewerblichen” systemimmanente Kröten zu schlucken, zu deren fettesten einer die zeitliche Beschränkung der Vorführrechte auf drei bzw. fünf Jahre gehört. Als Hoffnungsschimmer bleibt die Möglichkeit, verleihbewährte Titel nach Lizenzablauf zu verlängern, wenn der Filmverleiher das entsprechende Programmpaket einerseits verlängert hat.
Katholisches Filmwerk GmbH
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